( BAO § 93 ) Enthält die Begründung eines Bescheides über die Wiedergabe des Verfahrensgangs keine Feststellungen, sondern bloß Ausführungen zur Beweiswürdigung, in denen im Wesentlichen lediglich auf unterschiedliche Rechtfertigungen des Beschwerdeführers hingewiesen wurde, entspricht dieser nicht den an einen Bescheid zu stellenden Anforderungen. VwGH 96/15/0008 v. 19.11.1998. (Bescheid aufgehoben)