( BAO § 9 ) Bei der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten durch einen Geschäftsführer bedarf es - anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten - keiner näheren Begründung der Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben. VwGH 98/14/0114 v. 26.01.1999. (Beschwerde abgewiesen)