(BAO § 311, § 303) Fehlen Angaben über die Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrags oder über den Wiederaufnahmegrund, hat dies - ohne daß hiefür eine Mängelbehebung in Betracht kommt - zur Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags zu führen. Durch die Abweisung eines Devolutionsantrags gegen einen mangelhaften Wiederaufnahmeantrag kann ein Steuerpflichtiger daher im Ergebnis nicht in seinen Rechten verletzt werden. VwGH 94/13/0178 v. 27.03.1996.