( BAO § 311 ) Erlässt die Finanzbehörde erst nach Verletzung ihrer Entscheidungspflicht und nach Ablauf der vom VwGH nach einer Säumnisbeschwerde zur Nachholung des versäumten Bescheides gesetzten Frist ihre Entscheidung über die Berufung eines Steuerpflichtigen gegen einen Einkommensteuerbescheid, ist dieser Bescheid wegen Unzuständigkeit der Finanzbehörde (FLD) aufzuheben. VwGH 98/14/0053 v. 21.07.1998. (Bescheid aufgehoben)