(BAO § 308) Der Hinweis auf die Möglichkeit eines Verlustes einer Bescheidausfertigung, aus welchen Gründen immer, stellt keine Begründung für einen Wiedereinsetzungsantrag dar. VwGH 94/13/0082 v. 20.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)
(BAO § 308) Der Hinweis auf die Möglichkeit eines Verlustes einer Bescheidausfertigung, aus welchen Gründen immer, stellt keine Begründung für einen Wiedereinsetzungsantrag dar. VwGH 94/13/0082 v. 20.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)