( BAO § 295 ) Beruhen (abgeänderte) Bescheide betreffend Einkommensteuer für Streitjahre auf nichtigen Bescheiden betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Streitjahre, sind sie auch dann ebenso nichtig wie die Grundlagenbescheide, wenn in der Folge inhaltlich gleichlautende Grundlagenbescheide erlassen wurden. VwGH 93/14/0203 v. 24.11.1998. (Bescheid aufgehoben)