(BAO § 289) Eine kassatorische Entscheidung durch eine Berufungsinstanz zum Zweck der Durchführung eines neuerlichen erstinstanzlichen Verfahrens ist im Abgabenverfahrensrecht nicht vorgesehen. Ein derartiger Aufhebungsbescheid ist unzulässig und damit rechtswidrig. VwGH 95/17/0393, AW 95/17/0060 v. 22.03.1996. (Bescheid aufgehoben)