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BAO § 244, § 245

Betriebswichtige GesetzeARD 4760/10/96 Heft 4760 v. 19.7.1996

(BAO § 244, § 245) Eine Verlängerung der Berufungsfrist gegen einen Abgabebescheid kann nicht durch telefonische Mitteilung erreicht werden. VwGH 93/15/0192 v. 22.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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