(BAO § 244, § 245) Eine Verlängerung der Berufungsfrist gegen einen Abgabebescheid kann nicht durch telefonische Mitteilung erreicht werden. VwGH 93/15/0192 v. 22.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)
(BAO § 244, § 245) Eine Verlängerung der Berufungsfrist gegen einen Abgabebescheid kann nicht durch telefonische Mitteilung erreicht werden. VwGH 93/15/0192 v. 22.02.1996. (Beschwerde abgewiesen)