( BAO § 232 Abs 1 ) Die Einbringlichkeitsgefährdung bzw. - erschwerung und damit die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages kann auf eine angespannte Einkommenssituation eines Abgabepflichtigen (im Verhältnis zur erwarteten Abgabennachforderung), die Übertragung von Liegenschaftsvermögen an seine Ehefrau und den Verdacht der Abgabenhinterziehung gestützt werden. VwGH 95/14/0130 v. 17.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)