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BAO § 212 Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4863/34/97 Heft 4863 v. 22.8.1997

( BAO § 212 Abs 1 ) Betrifft ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung veschiedene, mit gesonderten Bescheiden festgesetzte Abgaben, ist hinsichtlich jeder einzelnen Abgabe der Betrag, dessen Aussetzung beantragt wird, darzustellen. VwGH 97/13/0001 v. 28.05.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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