vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 212

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5026/31/99 Heft 5026 v. 7.5.1999

( BAO § 212 ) Für die Gewährung einer Stundung bleibt kein Raum, wenn bereits im Zeitpunkt des Ansuchens die Einbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschulden gefährdet ist. Bei dieser Sachlage ist die Finanzbehörde nicht verpflichtet zu prüfen, ob die sofortige volle Entrichtung der aushaftenden Abgabenschulden mit erheblichen Härten verbunden wäre. VwGH 94/14/0036 v. 24.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte