( BAO § 212 ) Begründet ein Steuerpflichtiger ein Ansuchen um Zahlungserleichterung, mit dem er durch Bezahlung eines - reduzierten - Einmalbetrages von seinen Ratenverbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung entbunden werden sollte, damit, dass der Fiskus die Wahl zwischen einem sicheren Eingang jetzt und unsicheren Eingängen später habe, ist dies als deutlicher Hinweis auf die Gefährdung der Einbringlichkeit anzusehen, die eine weitere Stundung ausschließt. VwGH 93/13/0291 v. 17.09.1997. (Beschwerde abgewiesen)