( BAO § 209 ) Ein in einer Amtshandlung (Meldeanfrage) irrtümlich fehlerhaft genanntes Geburtsdatum hindert deren Eignung zur Unterbrechung der Verjährung gegenüber dem Abgabepflichtigen nicht. VwGH 96/16/0217 v. 14.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)
( BAO § 209 ) Ein in einer Amtshandlung (Meldeanfrage) irrtümlich fehlerhaft genanntes Geburtsdatum hindert deren Eignung zur Unterbrechung der Verjährung gegenüber dem Abgabepflichtigen nicht. VwGH 96/16/0217 v. 14.11.1996. (Beschwerde abgewiesen)