( BAO § 198, § 184 ) Ein Mineralölsteuerbescheid ist rechtswidrig, wenn nur der Abgabenbetrag angegeben wird, ohne das für die Steuerberechnung maßgebliche Eigengewicht des Mineralöls anzugeben.
In diesem Bescheid wurde auch über die Schätzungsbefugnis hinsichtlich der Mineralölsteuer abgesprochen. VwGH 92/17/0265 v. 25.10.1996. (Bescheid aufgehoben) (