( BAO § 184 ) Ergibt die kalkulatorische Verprobung der Betriebsergebnisse einer Bäckerei an Hand des Mehlanteils an Backprodukten Abweichungen gegenüber den erklärten Buchführungsergebnissen, kann die sachliche Richtigkeit formell ordnungsmäßiger Bücher entkräftet werden, wenn die errechnete Abweichung erheblich ist. Dies ist bei einem Abweichen um mehr als 10% gegeben. VwGH 96/15/0070 v. 25.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)