( BAO § 184 ) Eine Verkürzung des Wareneinsatz es an Zucker führt regelmäßig zu einer dementsprechenden Verkürzung des Umsatzes an Wein. Unter "Schwarzlieferungen" sind solche zu verstehen, die in Büchern keinen Niederschlag finden. VwGH 92/15/0190 v. 12.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)