(BAO § 184) Antwortet ein Abgabepflichtiger auf die Frage, wie viele heiße Würste am Tag gekocht werden, konkret damit, daß sein Einkauf an Wurstwaren je Tag, und zwar Montag bis Freitag, ca. 10 kg betrage und davon ca. 80% gekocht würden, kann bei Schätzung der Umsätze eines Würstelstandes unbedenklich davon ausgegangen werden, daß es sich dabei um einen einer Kalkulation zugrundelegbaren Durchschnittswert handelt, der sowohl saison- als auch wochentagsbedingte Schwankungen mitberücksichtigt. VwGH 92/14/0140 v. 16.07.1996. (Bescheid aufgehoben)