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BAO § 183 Abs. 3

BetriebswichtigesARD 4711/13/96 Heft 4711 v. 12.1.1996

(BAO § 183 Abs. 3) Von der Aufnahme beantragter Beweise über unerhebliche Tatsachen ist abzusehen. VwGH 93/13/0039 v. 22.03.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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