(AVRAG § 3) § 3 AVRAG setzt nicht voraus, daß der veräußernde Betriebsinhaber auch arbeitsvertraglicher Arbeitgeber sein muß. ASG Wien 30 Cga 153/94b v. 07.05.1996, Rekurs erhoben.
(AVRAG § 3) § 3 AVRAG setzt nicht voraus, daß der veräußernde Betriebsinhaber auch arbeitsvertraglicher Arbeitgeber sein muß. ASG Wien 30 Cga 153/94b v. 07.05.1996, Rekurs erhoben.