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AVG § 63, § 57

BetriebswichtigesARD 4951/27/98 Heft 4951 v. 28.7.1998

( AVG § 63, § 57 ) Für die Auffassung, eine Vorstellung sei hinsichtlich des Fristenlaufs gleich einer Berufung zu beurteilen, bietet das Gesetz auch im Anwendungsbereich des AVG keine Handhabe. VwGH 97/16/0392 v. 12.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)

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