( AVG § 38 ) Das Vorstellungsverfahren ist ein eigenständiges Verwaltungsverfahren vor der Aufsichtsbehörde, das keine instanzenmäßige Fortführung des Verfahrens vor den Gemeindeorganen darstellt. VwGH 93/17/0302 v. 29.09.1997. (Beschwerde abgewiesen)