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Autonomie der Gerichtsstandsvereinbarung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/751Zak 2022, 399 Heft 20 v. 12.12.2022

JN: § 104

LGVÜ: Art 17

Die Gerichtsstandsvereinbarung ist eine vom Hauptvertrag unabhängige Übereinkunft (Grundsatz der Autonomie der Gerichtsstandsvereinbarung). Gegen ihre Gültigkeit kann nicht bloß eingewendet werden, dass der Hauptvertrag ungültig ist. Hauptvertrag und Gerichtsstandsvereinbarung können aber an demselben Wirksamkeitsmangel leiden.

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