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Verjährungsunterbrechung wirkt auch zugunsten des Legalzessionars

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/750Zak 2022, 399 Heft 20 v. 12.12.2022

OÖ ChG: § 43

ABGB: § 1489, § 1497

Die Legalzession des Schadenersatzanspruchs auf den Sozialhilfeträger gem § 43 OÖ ChancengleichheitsG tritt mit der tatsächlichen Erbringung der Sozialhilfeleistungen ein. Der Zeitpunkt, in dem der Bescheid über die Gewährung der Leistungen erlassen worden ist, ist für den Zeitpunkt des Forderungsübergangs nicht relevant.

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