( § 26 AngG ) Wird ein Arbeitnehmer verpflichtet, für seinen Arbeitgeber Verpflichtungen bei dessen Vertragspartnern einzugehen, von denen er weiß, dass sie sein Arbeitgeber mangels Zahlungsfähigkeit nicht erfüllen kann, ist er berechtigt vorzeitig auszutreten.
OLG Wien 28.01.2000, 9 Ra 326/99y