( AngG § 26 Z 2, ABGB § 1152, § 879, AZG § 5, § 10 ) Wurde eine nicht sittenwidrige Entgeltvereinbarung getroffen, kann ein Arbeitnehmer die mangelnde Angemessenheit der Entlohnung seiner Überstunden und Nachtdienste nicht zum Anlass eines gerechtfertigten Austritts nehmen, soweit er gegen die Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit nicht remonstriert hat.
OGH 9 Ob A 2267/96i v. 04.12.1996