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Auslegung von Kollektivverträgen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1999, 744 Heft 11 v. 15.11.1999

§ 6 f ABGB

Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist gem §§ 6 f ABGB nach seinem objektiven Inhalt auszulegen. Bei der Auslegung darf den Kollektivvertragsparteien zumindest im Zweifel unterstellt werden, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen wollten.

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