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Auslegung einer unklaren Beendigungserklärung

ArbeitsrechtARD 5660/8/2006 Heft 5660 v. 21.2.2006

§ 20, § 26 AngG - Die Beendigungserklärung eines Dienstnehmers mit der englischen Formulierung „I quit my job with the company“ entspricht weder eindeutig dem deutschsprachigen Rechtsbegriff „kündigen“ noch „austreten“ bzw „vorzeitig austreten“. Die Formulierung entspricht eher einer allgemeinen Beendigungserklärung („dass ich meine Stelle bei dem Unternehmen beende“).

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