(AuslBG § 28a) Mit der Parteistellung des Landesarbeitsamtes im Verwaltungsstrafverfahren nach § 28a AuslBG in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 450/1990, war auch die Berufungsmöglichkeit verbunden. VwGH 93/09/0254 v. 21.09.1995. (Bescheid aufgehoben)