Beschäftigungsbewilligungen, die aufgrund der Verordnungen für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus, BGBl II 2003/516, ARD 5449/5/2003, und BGBl II 2003/533, ARD 5455/3/2003, Unternehmen in Gletscherregionen und deren Einzugsbereich erteilt wurden, dürfen bis zu einer Gesamtdauer von 26 Wochen, längstens jedoch bis zum 30. 4. 2004 verlängert werden, sofern der Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers weiter besteht und nicht anderweitig abgedeckt werden kann.