BGBl II 2019/420, ausgegeben am 19. 12. 2019
Verordnung der BMASGK für die Zulassung von Besonders Hochqualifizierten für das Jahr 2020
Hochqualifizierte Schlüsselkräfte
Nach § 13 Abs 4 AuslBG kann der BMASGK per Verordnung Berufe im hochqualifizierten Bereich (tertiäre Ausbildung) festlegen, in denen Ausländer als besonders Hochqualifizierte gemäß § 12 AuslBG bevorzugt zugelassen werden können. Für diese Berufe bzw Ausbildungen wird die erforderliche Mindestpunkteanzahl um fünf Punkte (von 70 auf 65) herabgesetzt, um die Zulassung gut qualifizierter Schlüsselkräfte in besonders nachgefragten Berufen zu erleichtern und den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken.