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Fachkräfteverordnung 2020 - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6681/19/2020 Heft 6681 v. 10.1.2020

BGBl II 2019/421, ausgegeben am 19. 12. 2019

Verordnung der BMASGK, mit der für das Jahr 2020 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2020)

Fachkräfte in Mangelberufen

Kann ein längerfristiger Arbeitskräftebedarf aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden, hat die BMASGK gemäß § 13 AuslBG im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.

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