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Fachkräfteverordnung 2020 - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6681/19/2020 Heft 6681 v. 10.1.2020

BGBl II 2019/421, ausgegeben am 19. 12. 2019

Verordnung der BMASGK, mit der für das Jahr 2020 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden (Fachkräfteverordnung 2020)

​​ Fachkräfte in Mangelberufen

Kann ein längerfristiger Arbeitskräftebedarf aus dem verfügbaren Arbeitskräftepotenzial im Inland nicht abgedeckt werden, hat die BMASGK gemäß § 13 AuslBG im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung für das folgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können.

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