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Ausländerbeschäftigung 2005

Neue VorschriftenARD 5549/3/2004 Heft 5549 v. 30.11.2004

Kundmachung des BMWA über die Bundeshöchstzahl 2005. Die zulässige Gesamtzahl der unselbstständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer für das Jahr 2005 beträgt 275.003. BGBl II 2004/444, ausgegeben am 24.11.2004.

Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl werden durch Verordnung des BMWA Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern für das Jahr 2005 festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2005).

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