OGH 24.4.2003 8 ObA 190/02b
§ 10 Abs 5 Bundesmuseen-Gesetz
1. § 10 Abs 5 Bundesmuseen-Gesetz in seiner Stammfassung ist nicht als Verweis auf das VBG, sondern als Rechtswahrungsklausel (statisch) zu verstehen, sodass sich die betroffenen Vertragsbediensteten auf spätere Änderungen des VBG nicht berufen können.