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Ausgewählte Fragen zur Bilanzierung und Berichterstattung in der FlexCo

Gesellschafts- und SteuerrechtAlexander Hiermann, LL.M./Anton Rab, MSc (WU)RWZ 2024/15RWZ 2024, 74 Heft 3 v. 27.3.2024

Seit 1. 1. 2024 existiert aufgrund des mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023) erlassenen Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo oder FlexKap) eine neue Gesellschaftsform in Österreich. Mit dem GesRÄG 2023 wurden vereinzelt auch andere Gesetze an die neue Gesellschaftsform angepasst. Änderungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden nicht vorgenommen, was - wie in der Folge zu zeigen sein wird - im Rahmen der Bilanzierung und Berichterstattung durchaus Fragen aufwirft. Der vorliegende Beitrag geht dementsprechend insb der Frage nach, wie die derzeit bestehenden Regelungen zur Bilanzierung und Berichterstattung sowie die dazu von den Berufsgruppen ausgearbeiteten Stellungnahmen und Fachgutachten auszulegen und auf die FlexCo anzuwenden sind.

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