Mit 1. Jänner 2024 sind zwei Gesetze in Kraft getreten, die wesentliche Änderungen im Bereich des Kapitalgesellschaftsrechts bedeuten: Zum einen das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 (GesRÄG 2023), mit dem die neue Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG) eingeführt und das GmbH-Mindeststammkapital auf 10.000 € abgesenkt wurde, und zum anderen das Gesellschaftsrechtliche Digitalisierungsgesetz 2023 (GesDigG 2023), mit dem Regelungen über die Disqualifikation von Personen als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied erlassen wurden. Der vorliegende Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Inhalte dieser beiden Gesetze.