Ausbildungsverhältnisse, die mit einer praktischen Tätigkeit in einem Betrieb einhergehen, sind – beginnend bei den "klassischen" Lehrverhältnissen über verschiedene Formen von (Pflicht-)Praktika und Volontariaten bis hin zu Fortbildungen und Umschulungen im Lauf des Berufslebens – ein häufiges Phänomen. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung dieser Ausbildungsverhältnisse – also im Wesentlichen die Frage des Unfall- und Krankenversicherungsschutzes sowie des Erwerbs von Pensionsversicherungszeiten – folgt nicht einheitlichen Kriterien, sondern unterliegt eher kasuistischen Regeln, die zum Teil erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten aufwerfen. Mit dem vorliegenden Beitrag1) sollen die Rechtslage und die dazu ergangene Rsp des VwGH systematisch dargestellt werden, wobei auch Inkonsistenzen und besondere Problemfelder aufzuzeigen sein werden.