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Ausbildungskosten - Rückzahlungsverpflichtung, befristetes Arbeitsverhältnis

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2005, A 37infas 2005, 84 Heft 3 v. 1.5.2005

Der Angestellten-Arbeitsvertrag der Arbeitnehmerin lautete in seinem Punkt I.): "Beginn und Dauer des Dienstverhältnisses: Das Dienstverhältnis beginnt am 1. 9. 2002 und ist bis 31. 8. 2003 befristet. Sofern nicht bis zu diesem Zeitpunkt einer der Vertragsteile dem anderen eine entsprechende Nachricht mittels eingeschriebenen Briefes sendet oder sonst nachweislich zukommen lässt, verlängert sich das Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit. …" Mit Schreiben vom 11. 8. 2003, welches am nächsten Tag bei der Arbeitgeberin einlangte, teilte die Arbeitnehmerin mit, dass "das befristete Dienstverhältnis durch Zeitablauf per 31. 8. 2003 enden solle."

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