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Aus der Baupraxis ...

EditorialHermann WenuschZRB 2016, 145 Heft 4 v. 1.12.2016

Bei drohenden Überschreitungen von Terminen und Kosten hat der Architekt den Bauherrn zu informieren und geeignete Vorschläge zur Einhaltung der Kosten und Termine zu unterbreiten“. Dieser – oder etwas ziemlich Ähnliches – findet sich in fast jedem Architektenvertrag – Anstoß daran findet in der Praxis niemand.

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