( EStG § 4 Abs 4, § 20 Abs 1, § 34 Abs 6 ) Aufwendungen für eine behindertengerechte Ausstattung eines betrieblich genutzten Pkw eines Behinderten können über die Angemessenheitsgrenze hinaus als Betriebsausgaben anerkannt werden.
Behindertengerechte Adapatierungen eines Einfamilienhauses führen dann nicht zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie nicht ursächlich durch die Behinderung bedingt sind.