§ 331 ABGB, § 336 ABGB, § 921 ABGB, § 1041 ABGB, § 1478 f ABGB
Als Verwendungsanspruch unterliegt der Aufwandersatzanspruch des redlichen sowie des unredlichen Besitzers der allgemeinen 30-jährigen Verjährungsfrist der §§ 1478 ff.
OGH 22.02.2001, 2 Ob 24/01w