In einer vor Kurzem veröffentlichten Entscheidung hat sich der OGH detailliert mit den Aufgaben des Aufsichtsrats beschäftigt. Der Gerichtshof zeigt dabei auch auf, wie sich Pflichten des Aufsichtsrats von jenen des Vorstands abgrenzen. Werden diese Pflichten verletzt, trifft jedes Mitglied eine persönliche, unmittelbare und betraglich nicht beschränkte Haftung; auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.

