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Zur Haftung der Mitglieder des Aufsichtsrats

SteuerrechtAufsatzJohannes Peter GruberAufsichtsrat-aktuell 2025, 15 - 17 Heft 1 v. 15.2.2025

Die K-Bank hatte im Rahmen der weltweiten Finanzkrise des Jahres 2008 durch Swap-Geschäfte Verluste in Höhe von rund 150 Mio € erlitten. Sie versucht seither, ihre Aufsichtsratsmitglieder zur Rechenschaft zu ziehen. Diese Versuche blieben – zumindest bisher – erfolglos. Der OGH hat die Abweisung der Schadenersatzklage der Bank jetzt zum Anlass genommen, die Grundsätze zur Haftung der Aufsichtsratsmitglieder zusammenzufassen. Diese Zusammenfassung ist deshalb besonders bemerkenswert, weil es bisher nur sehr wenige Entscheidungen zur Haftung der Aufsichtsratsmitglieder gab.

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