Mit BGBl I 2023/6 wurde das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) veröffentlicht, dieses gilt grundsätzlich seit dem der Kundmachung folgenden Tag. Damit wurde die Richtlinie (EU) 1937/2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Neben Arbeitnehmer:innen ua sind auch Mitglieder eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Rechtsträgers vom persönlichen Geltungsbereich des HSchG umfasst. Nach einem Überblick über das HSchG werden in diesem Beitrag die Auswirkungen des HSchG auf den Aufsichtsrat dargestellt.

