vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kann ein Aktionär in die Geschäftsführung des Vorstands eingreifen?

SteuerrechtAufsatzJohannes Peter GruberAufsichtsrat-aktuell 2023, 235 - 237 Heft 6 v. 15.12.2023

Die UniCredit war und ist Aktionärin der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV). Sie wollte verhindern, dass der Vorstand der BTV bestimmte Maßnahmen – konkret ging es um Kapitalerhöhungen – durchführt und hat auf Unterlassung geklagt. Die Gerichte haben diese Klage in allen drei Instanzen abgewiesen. Zu Recht: Einzelne Aktionäre können nicht in die Geschäftsführung des Vorstands eingreifen; nur alle Aktionäre zusammen (= die Hauptversammlung) haben in seltenen Ausnahmefällen diese Möglichkeit. Zuvor war aber noch eine andere Frage zu klären.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!