Die UniCredit war und ist Aktionärin der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV). Sie wollte verhindern, dass der Vorstand der BTV bestimmte Maßnahmen – konkret ging es um Kapitalerhöhungen – durchführt und hat auf Unterlassung geklagt. Die Gerichte haben diese Klage in allen drei Instanzen abgewiesen. Zu Recht: Einzelne Aktionäre können nicht in die Geschäftsführung des Vorstands eingreifen; nur alle Aktionäre zusammen (= die Hauptversammlung) haben in seltenen Ausnahmefällen diese Möglichkeit. Zuvor war aber noch eine andere Frage zu klären.

