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„Trenne die Spreu vom Weizen“ oder von der Kunst, einen Aufsichtsrat zu bauen

SteuerrechtAufsatzAlexander EichnerAufsichtsrat-aktuell 2023, 238 - 240 Heft 6 v. 15.12.2023

Die Frage, was definiert den kompetenten Aufsichtsrat, beschäftigt schon lange, und gerne hätte man das – „ordentlich deutsch“ – bis ins letzte Detail geregelt. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat in ihrer letzten Revisionsrunde erneut zugeschlagen und eine Qualifikationsmatrix „verpflichtend empfohlen“ (sic!). Diese soll jährlich in der Erklärung einer Unternehmensführung offengelegt werden. Der allseits geschätzte Professor Theisen hat diesen Versuch im Kommentar „Unbefriedigend“ seines Magazins („Der Aufsichtsrat“ vom 13. 10. 2023) schlicht mit „hinsetzen, sechs!“ versenkt. Völlig zurecht, denn es ist wieder ein Konstrukt deutscher Regelungswut – von Theoretikern für Theoretiker. Es wird hierzulande ja viel über die Abschaffung des Problems der Überregulierung gesprochen. Es würde schon helfen, würde man wenigstens mal bei neuen Themen anfangen, sich auf das Wesentliche reduzieren. Irgendwann würgt man Wirtschaftlichkeit ab. Die Lektüre Theisens Zeugnis kann den DCGK-Sextanern nur empfohlen werden, denn „Versetzung gefährdet“!

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