Im Anschluss an ihren Beitrag in GES 2019, 69, untersuchen die beiden Autoren Bernhard Gonaus und Gerald Schmidsberger in ihrem aktuellen Beitrag in GES 2020, 419, erneut die Frage, ob die von einer GmbH in Erfüllung der im WiEReG verankerten Sorgfaltspflichten erlangten Unterlagen und Informationen Gegenstand gesellschafterlicher Informationsrechte sind – dies vor dem Hintergrund des Wegfalls des nicht öffentlichen Charakters des Wirtschaftliche Eigentümer Registers (im Folgenden kurz WiER) durch das EU-FinAnpG 2019.

