Ein genau arbeitender Jurist sollte eigentlich nur jene Begriffe verwenden, die der Gesetzgeber vorsieht. Was bleibt einem aber übrig, wenn alle anderen stattdessen auf englische Ausdrücke umstellen – auch wenn diese vermutlich nicht einmal vor 20 Jahren cool waren? In seiner grundlegenden Entscheidung zur Umstrukturierung von Konzernen vom 25. 11. 2020, 6 Ob 203/20a, kommt der OGH zum Ergebnis: Upstream-Mergers sind auch dann zulässig, wenn eine Muttergesellschaft mehrere überschuldete Tochtergesellschaften übernimmt.

