Zusammenfassung: Arnold befasst sich in seinem Beitrag mit Fragen iZm der durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2005 erfolgten Einfügung der Z 12 in § 95 Abs 5 AktG betreffend die zustimmungspflichtigen Geschäfte des Aufsichtsrats. Der Verfasser beleuchtet die einschlägige Literatur und geht auch auf eine aktuelle Entscheidung des deutschen Bundesfinanzhofs näher ein, in der sich das Höchstgericht mit Fragen betreffend die seitens eines Aufsichtsratsmitglieds gegen die AG geltend gemachten Bereicherungsansprüche zu befassen hatte. Arnold geht dabei der Frage nach, inwieweit die geäußerten Rechtsansichten des BFH auch in Österreich Gültigkeit haben.

