Zusammenfassung: Kalss zeigt in ihrem Beitrag auf, in welcher Form Aufsichtsratmitglieder Geldleistungen von der Gesellschaft beziehen können. Sie befasst sich dabei mit der Aufsichtsratvergütung, dem Ersatz von Aufwendungen und Auslagen, die aus der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied entstehen, ebenso wie mit dem Aufsichtsratsmitgliedern für Beratungsleistungen zustehenden Beratungsentgelt.

