Zusammenfassung: Hochegger setzt sich in seinem Beitrag überaus kritisch mit dem vorliegenden Ministerialentwurf des IRÄG 2009 (Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2009) auseinander. Er beleuchtet dazu einzelne ausgewählte Bestimmungen der geplanten neuen Insolvenzordnung anhand derer er bestehende Schwächen aufzeigt. Er führt an, ob aus seiner Sicht die Einführung eines der Zeit entsprechenden Sanierungsrechts unabdingbar ist und inwieweit der Ergänzung des bestehenden Insolvenzrechts durch das sog Sanierungsverfahren zuzustimmen ist. Der Verfasser zeigt außerdem auf, inwieweit Änderungen vorzunehmen wären, um die Effizienz des geplanten Sanierungsrechts zu erhöhen und welche Alternative sich anbietet, wenn verhindert werden soll, dass die Insolvenzrechtsreform letztendlich scheitert. Im Anhang des Beitrags findet ein Auszug aus dem Begutachtungsentwurf des IRÄG 2009.

